Gesetzliche Abschlussprüfung

Wirtschaftsprüfung

Die Wirtschaftsprüfung ist ein reglementierter und unabhängiger Berufsstand, der in der Prüfung der Jahresabschlüsse einer Einheit besteht, mit dem Ziel, deren Redlichkeit, Ordnungsmäßigkeit, Konformität und Eignung zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Einheit zu bestätigen. Die gesetzliche Prüfung trägt somit zur Qualität und Transparenz der von den geprüften Einheiten herausgegebenen Finanz- und Buchhaltungsinformationen bei.

Zertifizierung von Abschlüssen

Zertifizierung von Einzel- und Konzernabschlüssen, die nach französischen Buchhaltungsregeln und -grundsätzen oder German GAAP erstellt wurden. Der Wirtschaftsprüfer analysiert die Risiken wesentlicher Unrichtigkeiten und legt die erforderlichen Prüfungen sowohl auf der Ebene der internen Kontrolle als auch der Abschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) fest.

Spezifische Prüfungen

Durchführung spezifischer Kontrollen zur Gleichbehandlung der Aktionäre und zur Redlichkeit der an die Aktionäre gerichteten Finanzinformationen (Lagebericht). Die Prüfung wird für die Bedürfnisse der internen Geschäftsführung, der Aktionäre, Mitarbeiter, Spender oder Behörden durchgeführt.